Paul McCartney:
Bekommt Rechte an Beatles-Songs zurück

Paul McCartney (Foto: HauptBruch GbR / JR)

Paul McCartney wird bald wieder die Rechte an mehreren Beatles-Songs zurückbekommen, die ihm einst Musiklegende Michael Jackson weggekauft hatte. Der mittlerweile verstorbene „King of Pop“ sicherte sich bereits vor mehr als 30 Jahren das Copyright einiger Nummern der als eine der größten Bands aller Zeiten angesehenen Briten, was zwischen Jackson und McCartney zum Streit führte.

Bei den Beatles zeichnete McCartney neben John Lennon für die meisten der Songs verantwortlich und wird deshalb nicht mehr lange auf sein Recht warten müssen, die Stücke auch wieder zu besitzen. Der US-amerikanische „Copyright Act“ von 1976 sieht nämlich vor, dass die Rechte an Songs, die vor 1978 geschrieben wurden, nach 56 Jahren an ihren Verfasser zurückgehen.

Das heißt: McCartney könnte seine verlorenen Schätze zurückbekommen, so dass er im Jahr 2026 wieder im Vollbesitz seines persönlichen Beatles-Backcatalogs wäre.

Für den bereits 71-jährigen Star eine Genugtuung, hat ihn der Deal des einstigen Freundes Jackson, mit dem er sich 1983 für den Hit „Say Say Say“ zusammentat, doch mächtig auf die Palme gebracht.

„Paul hat jahrzehntelang vor Wut geschäumt, sowohl persönlich als auch geschäftlich“, berichtet ein Insider der Zeitung „The Sun“. Jackson, der 2009 an einer Überdosis Propofol verstarb, kaufte die Rechte einiger Songs vom Label Sony Records, womit er eine Bruch der Freundschaft mit McCartney herbeiführte. „Jetzt wird er zurückbekommen, was ihm rechtmäßig gehört“, konstatiert der Insider.

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Foto(s): © HauptBruch GbR / JR

von Hirsch Heinrich

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