Gina-Lisa Lohfink muss 20.000 Euro zahlen – Das Gerichtsurteil ist rechtskräftig!

GIna-Lisa Lohfink (Foto: HauptBruch GbR)

Der Prozess gegen Gina-Lisa Lohfink erregte im letzten Jahr großes Aufsehen. Es ging um ein Sex-Video und falsche Verdächtigungen. Gina-Lisa-Lohfink hatte im Jahr 2012 zwei Männer der Vergewaltigung bezichtigt. Der Fall sorgte deutschlandweit für Schlagzeilen. Fans und Gegner des TV-Sternchens hatten am Rande des Prozesses demonstriert. Das Berliner Gericht sah es am Ende als erwiesen, dass Gina-Lisa die Männer falsch verdächtigt hatte. Nun ist das Urteil rechtskräftig. Das Amtsgericht Tiergarten teilte heute in einer Pressemitteilung Folgendes mit:

„Das Urteil gegen Gina-Lisa L., das 2016 bundesweit mediales Aufsehen erregt hatte, ist mittlerweile rechtskräftig. Im Schriftwege wurde die Tagessatzhöhe der Geldstrafe auf 250,- Euro festgelegt. Der entsprechende Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 16. Oktober 2017 ist seit dem 24. Oktober 2017 rechtskräftig. Gina-Lisa L. ist damit wegen falscher Verdächtigung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 250,- Euro (insgesamt 20.000,- Euro) verurteilt und muss die Kosten des Verfahrens tragen. Die Akte wurde vom Amtsgericht Tiergarten am 26. Oktober 2017 zur Vollstreckung an die Staatsanwaltschaft Berlin als Vollstreckungsbehörde weitergeleitet. Von dort wird die Verurteilte in der nächsten Zeit eine Zahlungsaufforderung erhalten.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte die aus verschiedenen TV-Formaten bekannte Angeklagte am 22. August 2016 in erster Instanz wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 250,- Euro verurteilt. Die zuständige Richterin sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte im Jahr 2012 zwei Männer bewusst wahrheitswidrig einer Vergewaltigung bezichtigt hatte. Die bei der Polizei angezeigte Vergewaltigung habe nicht stattgefunden. Vielmehr habe es sich bei dem zum Teil auf Handyvideos dokumentierten Geschehen um einvernehmlichen Sex gehandelt, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Gegen diese Entscheidung war die Verteidigung von Gina-Lisa L. mit einer sog. Sprungrevision vorgegangen, d.h. sie legte beim Kammergericht in Berlin Rechtsmittel wegen möglicher Verfahrensfehler ein. Daraufhin fand am 10. Februar dieses Jahres vor dem 4. Strafsenat des Kammergerichts eine Revisionsverhandlung statt, in der das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten im Schuldspruch und hinsichtlich der Tagessatzanzahl zwar bestätigt wurde, hinsichtlich der Höhe der einzelnen Tagessätze aber aufgehoben und an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten zurückverwiesen wurde. Zur Begründung dieser Entscheidung hatte der Vorsitzende des Senats ausgeführt, dass das Amtsgericht 2016 nicht genügend Feststellungen zur Höhe des tatsächlichen Einkommens der Verurteilten getroffen hätte. Denn während die Anzahl der Tagessätze nach der Höhe der Schuld bemessen wird (im konkreten Fall waren diese in erster Instanz auf 80 festgesetzt worden), richtet sich die Tagessatzhöhe nach den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen einer/s Angeklagten. Über allein diese Frage sollte das Amtsgericht Tiergarten erneut befinden.

Die nach dieser teilweisen Zurückverweisung nun zuständige Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten hat daraufhin zur Festsetzung der Tagessatzhöhe Ermittlungen zur Feststellung des tatsächlichen Einkommens der Verurteilten angestellt und dazu auch bei Fernsehsendern nachgefragt. Im Ergebnis wurde das bereits in erster Instanz geschätzte monatliche Nettoeinkommen bestätigt. Die so ermittelte Einkommenshöhe wurde anschließend auf den einzelnen Tagessatz runtergerechnet (Einkommen geteilt durch die Anzahl der Tage eines Monats) und jener mit Zustimmung der Verteidigung von Gina-Lisa L. und der Staatsanwaltschaft im Beschlusswege – d.h. ohne erneute mündliche Hauptverhandlung – auf 250,- Euro festgesetzt.“

 

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von TIKonline.de

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