Ben Tewaag:
Mindestens 3 Monate hinter schwedischen Gardinen!


Ben Tewaag tritt nach langem hin und her nun doch seine Haftstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung an. Wie „sueddeutsche.de“ unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft München meldet, hat der 31jährige seine Berufung gegen ein entsprechendes Urteil zurückgezogen.


Anfang des Jahres war der Sohn von Uschi Glas schuldig gesprochen worden, einem Studenten im Streit um ein Taxi die Nase gebrochen zu haben. Das Urteil lautete auf ein halbes Jahr Freiheitsentzug.

Dass Tewaag auf die Berufung verzichtet, dürfte auch der Tatsache geschuldet sein, dass ihm bei negativem Ausgang seine diversen Bewährungsstrafen als zusätzliche Haftstrafen hätten aufgebrummt werden können.

Da er aber nun das erste Mal ins Gefängnis muss, wird er statt des halben Jahres wahrscheinlich nur drei Monate absitzen müssen. Tewaag wird seine Strafe in Hessen antreten.


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Foto(s): © HauptBruch GbR

von TIKonline.de

Comments

  1. 3 monate sind ja wohl en witz! der gehört für mindstens 2 jahre weggesperrt!

  2. Wenn ich mir so ansehe, was er gemacht hat, finde ich die ganze Sache und die Strafe lächerlich. Wäre er nicht ein „Promi“, wäre außer einem „Du-Du“ mit drohendem Zeigefinger nichts heraus gekommen. Wenn man sich ansieht, was mit Kinderschändern oder betrügerischen Managern passiert, fragt man sich wirklich, was das soll.
    Eine Therapie und ein staatlich verordneter Entzug wäre bestimmt hilfreicher und sinnvoller.
    Aber was soll das Gefängnis bringen?

  3. Der Staat hat doch leider keine Ahnung, Menschen zu einem Neuanfang zu geleiten. Und ehemalige Knackis sind doch sowas wie Abschaum in der Arbeitswelt. Oder wer gibt solchen später einen Job? Unser System krankt!

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