Amy Winehouse:
Freispruch in London


Amy Winehouse kann nach ihrem Gerichtstermin am vergangenen Freitag aufatmen. Die Klage wegen Körperverletzung gegen sie wurde laut „AP“ vom zuständigen Richter abgewiesen.

Die Sängerin wurde von der Tänzerin Sherene Flash bezichtigt, sie mit der Faust aufs Auge geschlagen zu haben. Der Vorfall ereignete sich angeblich im letzten September nach einer Charity-Veranstaltung in London. Nach Darstellung von Flash, bat sie Winehouse nur um ein Foto, doch Winehouse soll ohne Vorwarnung zugeschlagen haben.

Amys Verteidiger argumentierten nun, die Sängerin hätte sich von der angetrunkenen Flash bedroht gefühlt. Die Tänzerin hätte sich förmlich auf sie gestürzt und ihr den Arm um den Hals gelegt. Sie hätte sich nur aus der Umklammerung befreien wollen.

Zudem sei Flash gut 16 Zentimeter größer als Amy. Deshalb hätte sie unmöglich mit Absicht nach ihrem Kopf schlagen können.

Nach der Urteilsverkündung zeigte sich Amy sehr erleichtert. In einem Statement ließ sie die Öffentlichkeit wissen, dass sie „sehr glücklich ist, ihr Leben weiterleben zu können und die Episode hinter sich lassen kann“.

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Foto(s): © Universal Music

von TIKonline.de

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