Eva Herman gewinnt gegen Springer:
NS-Zitate waren falsch

Eva Herman hat in ihrer Auseinandersetzung mit dem „Springer“-Verlag den Sieg davongetragen, wie das Oberlandesgericht Köln mitteilt. Die ehemalige Tagesschau-Sprecherin hatte gegen den Verlag geklagt, weil dieser sie falsch zitiert hatte.

Im September 2007 hatte Herman ihr Buch „Das Prinzip Arche Noah – warum wir die Familie retten müssen“ vorgestellt. Im Anschluss wurden ihr von den anwesenden Journalisten Fragen gestellt.

Das „Hamburger Abendblatt“, das von „Springer“ verlegt wird, hatte darauf hin eine Äußerung Hermans zur Politik des Nationalsozialismus in der Weise wiedergegeben, dass der Eindruck entstand, Herman sei der Meinung, das NS-Regime sei zumindest in Teilen gar nicht so schlecht gewesen.

Nach Ansicht des Gerichts entsprach das Zitat aber nicht den tatsächlichen Äußerungen der Moderatorin. Die Aussagen seien der Moderatorin in den Mund gelegt worden, was in dem Artikel hätte deutlich gemacht werden müssen. Hermans Persönlichkeitsrechte seinen durch den Bericht massiv verletzt und ihre berufliche und private Existenz dadurch erheblich beeinträchtigt worden.

Deshalb verbot das Gericht dem „Springer“-Verlag nun, Herman weiterhin falsch zu zitieren und als Sympathisantin des Nationalsozialismus darzustellen. Außerdem muss der Verlag 25.000 Euro Entschädigung an die Moderatorin zahlen und eine Richtigstellung veröffentlichen.

Gegen das Urteil kann keine Revision eingelegt werden. Allerdings kann der Verlag Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erheben.

In diesem Zusammenhang mussten in drei weiteren Verfahren vom Oberlandesgericht keine Urteile gefällt werden. Der „Springer“-Verlag hatte entsprechende Berufungsanträge gegen frühere Urteile des Landesgerichts zurückgezogen. Dabei ging es um einen Bericht der „Bild-Zeitung“, in dem Herman als „dumme Kuh“ bezeichnet wurde. Dies wurde vom Landesgericht als Beleidigung angesehen und Herman ein Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen.

Eva Herman zu den Vorwürfen, die gegen sie erhoben wurden.

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Foto(s): © HauptBruch GbR

von TIKonline.de

Comments

  1. Werner says:

    so kann man sich sein geld auch verdienen

  2. Dustin says:

    Da hast du Recht Werner. Nicht gerade wenig Geld 🙂

  3. Hans-Peter Dollhopf says:

    Zu den beiden Vorgänger-Kommentaren kann ich nur den Wissenschaftler Arne Hoffmann zitieren: „Normalerweise kennt man so etwas nur von Sexualverbrechern: die Argumentation, dass das Opfer, dem massive Gewalt angetan wurde, diese Gewalt in Wirklichkeit genossen habe.“ Unter das Volk gebracht hat diese Sichtweise auf Eva Herman der STERN-Chefredakteur Andreas Petzold (Schande über dich) in einer STERN-Ausgabe. Und so wurde die Hetze der Meinungsmacher auch den Plebs Werner & Dustin geläufig. Aber das Gericht hat ja betont, dass SPRINGER nicht allein war. Ich würde es begrüßen, wenn Petzold und Andere auch noch der Gerechtigkeit zugeführt würden.

    Infos aus: http://www.openpr.de/news/334446/Der-Fall-Eva-Herman-von-Arne-Hoffmann.html

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