Nadja Benaissa:
Zwei Jahre auf Bewährung


Nadja Beanissa muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Darmstadt verurteilte die No Angels-Sängerin heute wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren auf Bewährung.

Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die dieses Strafmaß gefordert hatte.

Benaissa wurde vorgeworfen, einen Mann mit dem HI-Virus angesteckt zu haben, indem sie ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihm hatte, obwohl sie über ihre Erkrankung bescheid wusste. Ein Gutachten hatte ergeben, dass der Mann wirklich von der Sängerin angesteckt wurde.

Die Sängerin hatte zu beginn der Verhandlung ein Geständnis abgelegt und sich mehrmals für ihr Verhalten entschuldigt.

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Nadja Benaissa im Interview.

Nadja spricht über ihre Zukunft.

Die No Angels im Interview.

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Foto(s): © HauptBruch GbR

von TIKonline.de

Comments

  1. finde ich zu mild. die hat schließlich wissendlich ein leben zerstört und andere gefährdet. wenn die kein promi wäre, hätten sie die bestimmt weggesperrt.

  2. Ja alter wie die leute sich jetz fühlen die mit ihr geschlafen haben und so. aber eing auch selbst schuld aber trotzdem eine strafe muss sein!

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