Mel Gibson:
Auf Klage folgt Gegenklage


Mel Gibson wird eine Gegenklage einreichen, wenn seine Ex Oksana Grigorieva sich dazu entschließen sollte, wegen der Auseinandersetzung, die die Beiden im Januar 2010 hatten, gerichtlich gegen den Star vorzugehen.

Die Ex des Schauspielers und Regisseurs soll Berichten zufolge darüber nachdenken, eine Zivilklage gegen den Star einzureichen, da er sie während ihrer Beziehung, die Anfang 2010 endetet, geschlagen, beleidigt und ihr emotionalen Schaden zugefügt haben soll.

Die Anwälte des Stars erklären nun, jeder Versuch, den „Braveheart“-Star zu verklagen, werde mit einer Gegenklage beantwortet, welche Grigorieva der Erpressung beschuldigen würde, berichtet die Webseite „TMZ.com“.

Der Hollywood-Star hatte kürzlich behauptet, seine Ex habe 15 Millionen Dollar von ihm verlangt und im Gegenzug versprochen, die Tonbandaufnahmen, auf denen er sie angeblich schwer beschimpft, unter Verschluss zu halten. Besagte Aufnahmen waren später jedoch ans Licht gekommen.

Am Freitag, 11. März, hatte Gibson vor Gericht keinen Einspruch gegen den Tatvorwurf der Körperverletzung im Januar eingelegt und war daraufhin verdonnert worden, an einem einjährigen Beratungsprogramm gegen häusliche Gewalt teilzunehmen und bekam Bewährung aufgebrummt. Damit war dieser Teil der Klage gegen den Star beendet, nun planen die Anwälte der Geschädigten jedoch vor einem Zivilgericht Schadenersatz zu fordern.

Blair Berk, Gibsons Anwalt, hatte letzte Woche erklären lassen, der Schauspieler habe das Schuldeingeständnis gemacht, um einem langen Kampf vor Gericht aus dem Weg zu gehen. Zusätzlich zu seiner Bewährungsstrafe und der psychologischen Beratung wird der 55-Jährige auch 16 Stunden gemeinnütziger Arbeit bei der Organisation Mending Kids International ableisten und muss zudem eine Summe von 570 Dollar entrichten.

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von TIKonline.de

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