Lady Gaga:
Kein Recht auf Privatsphäre?

Lady Gaga hat laut ihrer ehemaligen Assistentin kein Anrecht auf Privatsphäre. Jennifer O’Neill reichte vor kurzem eine Schadensersatzklage gegen die exzentrische Pop-Diva ein, da diese es versäumt haben soll, sie für über 7.000 Überstunden zu bezahlen.

Um dies vor Gericht zu beweisen, verlangte sie die Herausgabe von Fotos, die Promi-Fotograf Terry Richardson für den Fotoband „Lady Gaga x Terry Richardson“ schoss, jedoch nicht nutzte. Auf diesen soll O’Neill als ständige Begleiterin der 26-jährigen Sängerin zu sehen sein.

Diese soll sich jedoch geweigert haben, die angeblichen Beweisfotos herauszurücken, da sie privater Natur seien – was ihre einstige Assistentin nun laut „Daily Mail“ als lächerlich abgetan hat. So stehe Lady Gaga ihrer Meinung nach aufgrund ihres freizügigen Verhaltens und Kleidungsstils keine Intimsphäre zu.

In den Gerichtsdokumenten, die in Manhattan eingereicht wurden, heißt es dazu, dass sich die Musikerin „jeden Tag auf jegliche bizarre und intime Weise für die Welt ausstellt.“

In ihrer Klage beteuert O’Neill indes, dass sie Gaga, deren bürgerlicher Name Stefani Germanotta lautet, stets auf Abruf bereit stand und ihr jegliche Wünsche erfüllen musste. „Ich war häufig an Ms. Germanottas Seite, immer mit Kaffee und/oder Wasser zur Hand, von abends bis morgens“, gibt sie dazu preis. Dadurch – und durch andere spontane, willkürliche Belange – habe sie kaum Zeit für Pausen oder Mahlzeiten gehabt.

Zusätzlich zu ihrem Jahresgehalt in Höhe von 75.000 US-Dollar verlangt O’Neill nun 380.000 Dollar für die Überstunden, die sie behauptet, abgeleistet zu haben.

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von TIKonline.de

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