Akon:
Folgenreiches Stagediving

Akon (Foto: HauptBruch GbR)

Akon soll einen Bühnenarbeiter beim Crowdsurfing verletzt haben. Matthew Graham behauptet laut ‚TMZ.com’, dass der R&B-Sänger während eines Auftritts von der Bühne gehechtet und auf ihm gelandet sei und ihm so permanenten Schaden zugefügt hätte, weshalb er nun Klage gegen ihn eingereicht hat. Zu dem Vorfall soll es 2009 beim ‚BayFest’ Musikfestival in Mobile, Alabama, gekommen sein.

In der Klageschrift heißt es dazu, dass Akon „fahrlässig oder mutwillig in die überfüllte Masse von Konzertbesuchern“ gesprungen sei, woraufhin Graham Verletzungen an seinem Knie, Rücken, Kopf und auch an anderen Körperstellen erlitten hätte. Als Folge dieses Zwischenfalls sei er nun körperlich behindert. Zum Ausmaß seiner Behinderung äußert sich der Mann allerdings nicht.

Von Akon verlangt er nun Schadensersatz in ungenannter Höhe. Zudem soll der Hip-Hopper Grahams Arztkosten übernehmen und ihn für verlorene Löhne kompensieren.

Dies ist nicht die einzige Klage, die jüngst gegen Akon eingereicht wurde. So verlangt auch das Unternehmen ‚Atlanta Business Video’ Geld von dem 39-Jährigen, nachdem dieser versäumt haben soll, sie für ihre Dienste zu bezahlen. In diesem Fall soll der Musiker 127.000 US-Dollar blechen.

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Foto(s): © HauptBruch GbR

von TIKonline.de

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