Rihanna:
Stalker muss Abstand halten

Rihanna hat eine einstweilige Verfügung gegen einen besessenen Fan erwirken können. Nachdem Steveland Barrow am 21. Februar versuchte, auf das Grundstück der Sängerin in Los Angeles zu gelangen, dann aber bei ihren Nachbarn festgenommen wurde, darf er sich der 25-jährigen Popmusikerin nun laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr nähern.

„TMZ.com“ zufolge fürchtete Rihanna nach dem Vorfall, bei dem Barrow das Haus ihrer Nachbarn für ihres gehalten hatte, um ihre Sicherheit. So soll der Mann der Polizei nach seiner Festnahme erzählt haben, dass er von der aus Barbados stammenden Sängerin eingeladen worden sei. In der Annahme, er befände sich in Rihannas Haus, soll er sich sogar in eines der Betten des Nachbaranwesens gelegt und einige Gegenstände gestohlen haben.

Nachdem ein Richter Rihannas Antrag auf eine einstweilige Verfügung stattgab, muss der Stalker nun mindestens 90 Meter Abstand zu ihr halten. Inzwischen befindet sich Barrow wieder auf freiem Fuß und ist laut Rihannas Anwalt angeblich spurlos verschwunden.

Für Rihanna ist dies nicht die erste einstweilige Verfügung. 2009 erwirkte sie eine gegen ihren Freund Chris Brown, der sie damals krankenhausreif geschlagen hatte. Inzwischen hat sich das Pärchen wieder versöhnt.

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Foto(s): © HauptBruch GbR

von TIKonline.de

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