Jack White vs. Jack White:
2 Jahre Pause für den Musikproduzenten!


Da hat Musikproduzent Jack White wohl erst einmal den Kürzeren gezogen: Am letzten Freitag wurde ihm vom Landgericht München I bestätigt, dass er für die nächsten zwei Jahre einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot unterliegt. Das Gericht folgte damit der Auffassung der Jack White Productions AG (JWP).

Bis zum 1. August 2009 ist es Jack White untersagt, „im deutschsprachigen Raum selbst oder durch andere Wettbewerb in den Geschäftsbereichen der Gesellschaft zu betreiben und Künstler abzuwerben, die vertraglich als Partner an die JWP AG gebunden sind.“

Heißt für ihn: Die nächsten zwei Jahre hat er als Musikverleger und Platten-Boss Pause!

White war Anfang August aus seiner eigenen Firma gefeuert worden, nachdem er mit dem „Gloriella Musikverlag Horst Nußbaum“ heimlich ein direktes Konkurrenzgeschäft zur JWP AG aufgebaut hatte.

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von TIKonline.de

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