‚Lovelace‘:
Bekommt vom Gericht grünes Licht

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Die Besitzer der Rechte an dem Porno-Klassiker „Deep Throat“ sind vor Gericht mit einer Klage gegen das Biopic „Lovelace“ gescheitert. Der Film mit „Les Misérables“-Schauspielerin Amanda Seyfried, der im Februar beim Film Festival in Berlin gezeigt wurde, feiert am 9. August seinen Kinostart in den USA, hätte es aber um ein Haar gar nicht auf die Leinwand geschafft, denn den Produzenten wurden Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen.

Die „Deep Throat“-Besitzer versuchten den Kinostart noch zu verhindern, scheiterten nun allerdings am Richter, der der Film-Biografie über Porno-Größe Linda Lovelace (Seyfried) damit freies Geleit fürs Eröffnungs-Wochenende gibt.

Mark Gill, Präsident der Produktionsfirma Millenium, zeigt sich jetzt in einem offiziellen Statement erleichtert, dass dem Werk nicht so kurz vorm Kinostart noch der Weg versperrt wurde. „Wir sind froh, dass der gesunde Menschenverstand gesiegt hat“, teilte der Verantwortliche gegen die Kläger aus.

Hintergrund der Klage war übrigens, dass „Lovelace“ mehr als fünf Minuten Original-Material des 72er-Pornos ohne Genehmigung verwendete. Neben einer Unterlassungsverfügung sollten die Beklagten zudem zehn Millionen Dollar Entschädigung an die Besitzer zahlen. Für Gill waren die Forderungen indes von Anfang an „komplett ungerechtfertigt“, wie er in seinem Schreiben konstatiert.

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von Hirsch Heinrich

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