Usher:
Behält Sorgerecht für seine Söhne

Usher und seine Kinder

Usher verliert das Sorgerecht für seine zwei Kinder nicht an seine Ex-Frau. Der 34-jährige Musiker und seine Ex-Gattin Tameka Foster zogen bereits im vergangenen Jahr im Streit um das Sorgerecht für die beiden Söhne Usher Raymond V (5) und Naviyd (4) vor Gericht – eine Auseinandersetzung, die darin endete, dass Usher das Sorgerecht für den gemeinsamen Nachwuchs erhielt, während Foster beschränkte Rechte zugesprochen wurden.

Nachdem der ältere Sohn zuletzt nach einem Pool-Unfall ins Krankenhaus gebracht werden musste, hatte Foster um eine Notfall-Anhörung in der Sorgerechtsfrage gebeten. Bei dem Gerichtstermin am Freitag, 9. August, wurde nun allerdings entschieden, dass Usher das Sorgerecht für die beiden Kinder behalten darf.

In ihrer Ansprache vor Gericht unterstrich Foster derweil das Ausmaß des Unfalls. So habe man ihren Sohn – dem es mittlerweile wieder besser gehe – „wiederbeleben und ins Leben zurückbringen“ müssen, zitiert „Us Weekly“. Außerdem beschwerte sie sich darüber, erst nach gut einer Stunde über den Vorfall informiert worden zu sein; Usher habe das Unglück zudem heruntergespielt.

„Ich dachte, dass vielleicht der Arm meines Sohnes gebrochen sei, vielleicht beim Spielen oder so, weil ich wusste, dass er mich nicht anrufen würde, wenn es eine kleine Schürfwunde oder ein Schnitt wäre“, erklärte die 42-Jährige. „Aber er rief an und sagte, dass sich mein Sohn geschnitten hätte und auf dem Weg zum Kinderkrankenhaus sei.“

Im Rahmen ihrer Aussage vor Gericht stellte Foster außerdem die Fähigkeiten von Ushers Tante in Frage, die zum Zeitpunkt des Unglücks auf die Kinder aufpasste. „Naviyd und Usher sind sehr wild. Sie sind sehr aktiv. Sie sind sehr wie Zwillinge, sie sind ein Jahr auseinander. Es bestand ein Unvermögen und eine Unfähigkeit, mit der Situation umzugehen“, betonte Foster vor Gericht.

Usher Raymond V war am Montag, 5. August, beinahe ertrunken, als er mit der Hand im Abfluss des Pools steckengeblieben war. Schließlich konnte er jedoch gerettet werden.

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von Hirsch Heinrich

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