Pink Floyd:
Siegen gegen EMI


Möglicherweise wird man die Songs von Pink Floyd bald nicht mehr in den einschlägigen Download-Portalen erwerben können – zumindest nicht einzeln. Im Streit mit ihrer langjährigen Plattenfirma EMI hat die Band einen Sieg davongetragen.

Die Band hatte geklagt, weil sie zum einen mit ihrer finanziellen Beteiligung an den Online-Verkäufen nicht zufrieden war, zum anderen, weil die Songs ihrer Alben auch einzeln zu haben sind.

In ihrem Vertrag, der noch weit vor der Erfindung von MP3 und CD unterschrieben wurde, steht jedoch geschrieben, dass die Songs von Pink Floyd nur in Alben-Form veröffentlicht werden dürfen. Ein Album sei eine künstlerische Einheit und dürfe nicht auseinandergerissen werden.

Der zuständige Richter gab der Band nun recht und entschied, EMI dürfe Pink Floyd-Songs nicht ohne deren Zustimmung einzeln zum Kauf anbieten.

Bisher hat EMI zwar noch keine Aufforderung erhalten, Pink Floyd-Tracks aus den Online-Stores zu entfernen, doch könnte das Urteil weitreichende Folgen haben. Denn auch anderen Künstlern wie Garth Brooks und AC/DC ist der Online-Verkauf ein Dorn im Auge.

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Foto(s): © EMI/Various Unknown

von TIKonline.de

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