Lindsay Lohan:
Schonfrist


Lindsay Lohan bekommt noch einmal Zeit, um Beweise zu sammeln. Die Skandal-Schauspielerin erschien am 10. März vor Gericht, um sich im Falle des Diebstahls einer Kette, der ihr zur Last gelegt wird, zu verantworten.

Richter Keith Schwartz erteilte der Blondine „RadarOnline“ zufolge eine Schonfrist und erklärte, sie habe bis zu einer ersten Anhörung am 22. April Zeit, Beweise für ihre Unschuld zu sammeln. An dem Tag werde sich entscheiden, ob die Beweise für beziehungsweise gegen sie ausreichend sind, um sie am 25. April zu verurteilen oder freizusprechen. Dann werde auch bestimmt, ob sie – wie ihr vorgeworfen wird – gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen habe. Richter Schwartz schloss die Verhandlung mit einem Seitenhieb auf die Presse und erklärte in Bezug auf die Journalisten: „Ich weiß nicht, wie sie das immer alles herausfinden!“

Lohan, die in den vergangenen zehn Monaten neun Mal vor den Richter treten musste, erschien zu spät vor Gericht – die Anhörung war für 8.30 Uhr Ortszeit angesagt, um 8.45 Uhr meldete „RadarOnline“, die Blondine habe soeben ihr Haus in Venice verlassen, um sich auf den Weg zum Gericht zu machen. Lohans Anwalt erschien derweil vor Gericht, wo zwischenzeitlich ein anderer Fall vorgezogen wurde. Als der Fall der Blondine schließlich abgehandelt wurde, wurden die Anwesenden gebeten, alle Details für sich zu behalten.

Lohan steht unter Verdacht, eine diamantenbesetzte Halskette im Wert von rund 2.500 Dollar aus dem Nobel-Juwellier „Kamofie & Co.“ entwendet zu haben – die „Machete“-Darstellerin selbst hatte die Vorwürfe jedoch abgestritten und behauptet, die Erlaubnis gehabt zu haben, die Kette mitzunehmen und sich „auszuleihen“.

Bereits vor einem Monat, am 9. Februar, hatte sie wegen der Diebstahlsvorwürfe vor Gericht erscheinen müssen, damals aber auf nicht schuldig plädiert und war gegen eine Kaution von 20.000 Dollar wieder auf freien Fuß gekommen. Anschließend hatte sie noch einmal diese Summe berappen müssen, da sie auch gegen ihre Bewährungsauflagen – die auf ein Vergehen aus dem Jahr 2007 zurückgehen – verstoßen haben soll.

Bei einer neuen Anhörung am 23. Februar hatte Richter Schwartz dem Starlet bereits mit Haft gedroht, ihr deutlich gesagt, dass sie keinen Promi-Bonus zu erwarten habe, und erklärt: „In diesem Fall geht es um eine Gefängnisstrafe – Punkt. Wenn Sie sich vor mir schuldig bekennen, wenn das vor mir aufgeklärt wird, gehen Sie ins Gefängnis – Punkt.“

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von TIKonline.de

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