Sheryl Crow:
Stalker muss sich fern halten

Sheryl Crow hat gegen einen verrückten Fan eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Antrag der Sängerin auf eine einstweilige Verfügung gegen Phillip Gordon Sparks, der ihr gedroht hatte, sie zu erschießen, wurde jetzt bewilligt.

Wie „BBC News“ berichtet, darf der 45-Jährige Crow ab sofort nicht näher als 90 Meter kommen. Außerdem ist es ihm verboten, die Musikerin selbst, ihre Familie und ihre Kollegen zu kontaktieren.

Sparks begann laut Rechtsdokumenten bereits im April, der 50-Jährigen verstörende Nachrichten auf Facebook zu schreiben. So hieß es in den Unterlagen: „Es war mir klar, dass [Sparks] tief gestört ist, weil seine Beiträge wahnhaft, weitläufig, gefüllt mit Obszönitäten und geprägt von wütenden Schimpftiraden waren.“

Weiterhin erklärte die Amerikanerin, dass Sparks in einem seiner Beiträge sogar behauptete, dass sie in sein Haus eingebrochen wäre, um nach seiner Pistole zu suchen. „Andere Beiträge sagen aus, dass ich ihn angeblich heimlich gefilmt und versucht hätte, ihn verhaften zu lassen, und ihm Geld gestohlen hätte“, so Crow weiter. „Alle dieser Anschuldigungen waren natürlich grundsätzlich falsch.“

Nicht mehr sicher gefühlt hatte sie sich, da Sparks in der letzten Woche sogar zum Büro der „Screen Actors Guild“ – der Gewerkschaft für Schauspieler in den USA – gegangen war und einem Angestellten davon erzählt hatte, dass er die Musikerin erschießen will.

Berichten zufolge soll der Mann ähnliche Anschuldigungen auch an Harvey Weinstein gerichtet haben. So behauptete er angeblich, dass der Filmproduzent Millionen Dollar von ihm gestohlen und ihn gefilmt hätte.

Eine offizielle Anhörung am 14. August wird unterdessen darüber entscheiden, ob die einstweilige Verfügung für drei Jahre geltend gemacht wird.

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Foto(s): © Norman Jean Roy

von TIKonline.de

Comments

  1. sollte man den MAnn nicht lieber wegsperren?

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