Menowin Fröhlich:
Zurück hinter Gitter?


Muss Menowin Fröhlich wieder ins Gefängnis? Offenbar schon. Gestern berichtete der „Donaukurier“, der „DSDS“-Vize habe gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen und müsse nun den Rest seiner zweijährigen Jugendstrafe, zu der er Ende 2005 verurteilt worden war, absitzen.

Auf Nachfrage von TIKonline.de bestätigte Stefan Rathgeber vom Amtsgericht Darmstadt den Bericht. Die offene Bewährung sei bereits am 23. Juli 2010 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt widerrufen worden, ein Einspruch der Verteidigung wurde am 13. August abgelehnt.

Auf Menowin warten nun noch 313 Tage hinter Gittern. Wann der Sänger seine Strafe antritt, ist allerdings noch offen. Momentan wird ein Antrag von Menowins Verteidigern geprüft, die Haft um 4 Monate aufzuschieben. Die Zeit bräuchte der Casting-Show-Stars, um sein seit Längerem angekündigtes Album fertigzustellen, was für Menowin eine große Chance sei, so das Argument der Anwälte. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird also noch einige Zeit ins Land gehen.

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von TIKonline.de

Comments

  1. sone platte klann man auch im bau aufnehmen. und gut vermarkten könnte man das dann auch. da kann er dann wieder handybilder machen und die an die bravo verhökern. ausserdem is das dann ne echte gangsterplatte. haha!

  2. is doch toll, da kann dieser Jackoimitator wieder seinen Knastbrüdern was vorsingen.

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