Amy Winehouse:
Muss wegen Körperverletzung vor Gericht


Kaum ist Amy Winehouse aus ihrem Karibik-Urlaub zurück in London, hat die Sängerin auch schon Ärger am Hals. Wie die britische „Mail“ meldet, wurde gegen die 25jährige Anklage wegen Körperverletzung erhoben.

Angezeigt wurde sie von Sherene Flash. Die 30 Jahre alte Tänzerin ist eigentlich ein Fan von Amy und hatte sie während des „End of Summer“-Charityballs im letzten September wegen eines Fotos gefragt. Amy soll zunächst auch zugestimmt haben, als Flash dann aber fragte, ob auch ein Freund mit auf das Bild dürfe, soll die Skandal-Sängerin ausgeflippt sein.

Winehouse soll ihr mit der Faust aufs Auge gehauen haben und dann mit den Worten „Das Leben kann so nicht weitergehen. Ich kann das nicht mehr“ davon gestürmt sein.

Es ist das erste Mal für Amy, dass sie sich für ihr Verhalten vor Gericht verantworten muss. Zwar ist sie schön öfters wegen Ausrastern vorübergehend in Gewahrsam genommen worden, zu einer Anklage kam es aber nie.

Am 17. März muss Amy vor den Richter treten.

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Foto(s): © HauptBruch GbR

von TIKonline.de

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