Chris Brown:
Anklage wegen schwerer Körperverletzung?

Chris Brown

Chris Browns muss im Rahmen seines Strafverfahrens unter Umständen mit einer härteren Strafe rechnen. Bisher wurde das Fehlverhalten des 24-Jährigen, der im Oktober in Washington D.C. in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Mann namens Parker Adams geriet, als minderschweres Delikt eingestuft. Das könnte sich nun ändern.

Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurden am Freitag (04. April) neue Dokumente bei Gericht eingereicht, die laut der Promi-News-Seite „TMZ.com“ einen sehr viel schwereren Tatbestand und eventuell sogar schwere Körperverletzung in den Mittelpunkt der Ermittlungen rücken. Eine Grand Jury soll unter Berücksichtigung der Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft ermitteln, ob die Beweislage für einen Strafprozess reicht.

Die Grand Jury ist eine Art Vorermittlungsinstanz. Die Staatsanwaltschaft begründet deren Einschaltung damit, dass die Beweislage ausreichend ist, um die Anklagepunkte gegen Chris Brown zu erweitern. Das Opfer Parker Adams soll nach dem Vorfall mit dem Sänger wegen einer gebrochenen Nase behandelt worden sein. Das heißt, dass seine Verletzungen seien so schwer gewesen, dass eine Behandlung im Krankenhaus von Washington D.C. unvermeidbar war.

Chris Brown und sein Anwalt Mark Geragos wiederum wollen den Richter bei einer Anhörung am 7. April davon überzeugen, dass die Anklagepunkte fallen gelassen werden. Geragos Argument ist, dass die Staatsanwaltschaft das System der Grand Jury missbrauche, um einen Probelauf für den Prozess zu haben.

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von Hirsch Heinrich

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