Lady Gaga siegt vor Gericht:
Nicht mit fremden Federn geschmückt

Lady Gaga

Lady Gaga hat den Rechtsstreit um ihren 2011 veröffentlichten Track „Judas“ gewonnen. Rebecca Francescatti, ebenfalls eine Musikerin, hatte den erfolgreichen Popstar verklagt, weil sie der Ansicht war, Gaga habe Elemente ihres Songs „Juda“, der 1999 erschien, geklaut.

Der zuständige Richter, Marvin E. Apsen, wies ihre Klage allerdings zurück, da Francescatti keine ausreichenden Beweise für die angebliche Ähnlichkeit der beiden Lieder vorweisen konnte. Wie „Billboard.com“ berichtet, sagte der Richter:

„Wir kommen zu dem Schluss, dass von Rechts wegen keine wesentliche Ähnlichkeit zwischen den beiden Songs besteht. Kein zugelassener Sachverständiger konnte feststellen, dass die Angeklagte geschütztes Material aus Francescattis Song kopiert hat. Die Songs haben nicht genug Alleinstellungsmerkmale gemeinsam, die Anlass geben würden, eine Gesetzeswidrigkeit im Sinne der Urheberrechtsverletzung zu unterstellen“.

Weiter erklärte Apsen, dass ein ähnlicher Titel und ähnliche musikalische Eigenschaften nicht ausreichen, um zu vermuten, dass der Gaga-Song das komplette Konzept und die Atmosphäre des Francescatti-Songs übernommen habe. Außerdem stellte das Gericht fest, dass die nach Francescatti angeblich plakatierten Elemente, an sich nicht schützenswert sind. Die Sängerin aus Chicago habe es verpasst, Alleinstellungsmerkmale ihres Songs zu präsentieren, die sich mithilfe des Urheberrechts schützen lassen.

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von Hirsch Heinrich

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